DroneWave berät Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastruktur herstellerneutral zur Drohnenabwehr: Risikoanalyse für Standort und Betrieb, Drohnendetektion, Lagebild und Integration in bestehende Sicherheitstechnik, von der ersten Bewertung bis zum umsetzbaren Konzept. Unser Sitz ist Pfaffenhofen an der Ilm, wir arbeiten in Bayern und Süddeutschland. Für die bauliche und technische Inspektion gesicherter Anlagen bieten wir zusätzlich die Drohneninspektion an.
Wir arbeiten an einem System, das Drohnen an ihrem Geräusch erkennt. Die Audiodaten sollen vor Ort ausgewertet und mögliche Treffer als Meldung angezeigt werden. In eigenen Tests untersuchen wir, wie zuverlässig das funktioniert und welche Reichweite unter den jeweiligen Bedingungen erreichbar ist. Eine verlässliche Schutzwirkung für einen konkreten Standort ist damit noch nicht nachgewiesen.
So ist das System geplant: Der Sensor erfasst Geräuschmuster. Die lokale Edge-AI klassifiziert und bewertet das mögliche Drohnensignal. Nur die benötigten Informationen werden an Plattform oder Leitstelle übermittelt.
Mehrere Sensorknoten werden über Netzwerk und zentrale Korrelation verbunden. So lassen sich Gebäude, Freiflächen und Zufahrten gemeinsam überwachen.
In der Regel dürfen private Unternehmen nicht eigenmächtig aktiv auf eine fremde Drohne einwirken. Detektion, Dokumentation und die Information zuständiger Stellen sind klar von Funkstörung, Signalübernahme oder physischer Einwirkung zu unterscheiden.
Technisch können Detektionsdaten und Positionsinformationen an entsprechend befugte Partner übergeben werden. DroneWave kann Schnittstelle und Ablauf planen. Eine aktive Maßnahme darf jedoch nur innerhalb des genehmigten Rahmens und durch zuständige Stellen erfolgen.
Nein. Ob ein System sinnvoll ist, hängt von Standort, Branche, Schutzgütern, Vorfällen und den möglichen Folgen eines Drohnenereignisses ab. Eine Risikoanalyse kann auch organisatorische oder bauliche Maßnahmen empfehlen.
Nein. DroneWave liefert eine technische und strategische Bewertung. Rechtsverbindliche Fragen müssen mit spezialisiertem Rechtsbeistand und den zuständigen Behörden geklärt werden.
